ÖVP will die europäische Rechtsprechung an linksgrüne Richter ausliefern. FPÖ-Bundesobmann Herbert Kickl fordert Bundeskanzler Nehammer zum Umdenken auf.

20. November 2022 / 14:21 Uhr

ÖVP begünstigt linksgrüne Unterwanderung der Europäischen Gerichtshöfe EuGH und EGMR

Schon bisher war die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) oft fragwürdig und hat die ursprüngliche Intention der Gesetze geradezu pervertiert. Begünstigt durch Parteien wie der ÖVP, die es ermöglichen, dass dort linksgrüne Richter Ämter bekleiden können.

Nominierungsrecht an Grüne verscherbelt

Immer mehr stellt sich heraus, dass zum Beispiel die Kritik von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) an der Rechtsprechung von EuGH und EMGR nur eine Nebelgranate von vielen war, um von den wahren Intentionen der ÖVP abzulenken und die Wähler zu täuschen. Denn wie FPÖ-Klubobmann und Bundesobmann Herbert Kickl berichtet, habe die ÖVP ausgerechnet den Grünen das Nominierungsrecht für österreichische Richter an die beiden Gerichtshöfe überlassen. Das gehe aus einem „Sideletter“ der beiden Parteien hervor.

Bevölkerungsfeindliche Rechtsprechung

„Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) oder des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu kritisieren und gleichzeitig den Grünen das Nominierungsrecht für die österreichischen Richter des EGMR und des EuGH zu überlassen, das geht sich nicht aus“, deckt Kickl die Doppelbödigkeit der ÖVP auf. Denn genau die Judikatur von EGMR und EuGH habe die Menschenrechtskonvention zulasten unserer Souveränität und unseres Rechtsstaates „pervertiert“ und damit illegalen Einwanderern über das Zauberwort „Asyl“ den Weg in unser Land und in unser Sozialsystem geebnet.

Auf welcher Seite steht Nehammer?

Die Grünen stünden für offene Grenzen, eine ungezügelte Masseneinwanderung, den ungehemmten Zustrom von Asylanten und dafür, dass die Österreicher immer mehr zu Fremden im eigenen Land würden, charakterisiert Kickl die Bevölkerungspolitik der grünen Partei und stellt die rhetorische Frage:

Welche Art von Richter werden sie also nominieren?

Bundeskanzler Karl Nehammer müsse sich jetzt die Gewissensfrage stellen, wem er sich mehr verpflichtet fühlt: dem grünen Koalitionspartner, der ihn und seine skandalgebeutelte ÖVP noch ein paar Monate länger an der Macht hält, oder der österreichischen Bevölkerung, deren Recht auf Heimat immer mehr mit Füßen getreten wird und die mit ihrem Steuergeld und ihrer Sicherheit für die Folgen der „neuen Völkerwanderung“ bezahlen muss.

Grünen Nominierungsrecht entziehen

Wenn die ÖVP einen Rest an Anstand gegenüber der Bevölkerung besitze, dann müsse ihr klar sein, was sie zu tun habe:

Nämlich nicht auch noch Öl ins lodernde Feuer der illegalen Masseneinwanderung zu gießen, sondern den Grünen das Nominierungsrecht eines Richters für den EGMR und den EuGH zu entziehen.

Denn Nehammer habe sich schon einmal nicht an das gehalten, was er selbst unterschrieben hat, so Kickl weiter. Umso leichter dürfte es ihm fallen, eine Vereinbarung, die Sebastian Kurz unterschrieben hat, für hinfällig zu erklären.

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