Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Kronen Zeitung Asylstatus

Die Kronen Zeitung verbreitet womöglich im vorauseilendem Gehorsam “Fake News” des Innenministers. Unter Schwarz-Grün wird kein Asylstatus aberkannt.

2. November 2022 / 17:19 Uhr

Keine Aberkennung des Asylstatus: „Krone“ unterstützt „Fake-News“ des Innenministers

„Halloween-Chaoten verlieren Asylstatus“ titelte die Kronen Zeitung heute, Mittwoch, und schrieb, dass ÖVP-Innenminister Gerhard Karner hart durchgreifen würde. Doch nichts davon ist wahr.

Die schwarz-grüne Regierung macht der Bevölkerung bezüglich randalierender Migranten ein X für das U vor. Schlimm: Die Kronen Zeitung unterstützt diese Falschmeldung auch noch. Warum es sich dabei um „Fake News“ handelt, schilderte FPÖ-Nationalratsabgeordnete Susanne Fürst heute, Mittwoch, bei der Sondersitzung im Parlament. Siehe auch ihre Rede auf ORF-TVthek.

Leere Floskel des ÖVP-Innenministers

Zur Aberkennung des Asylstatus für straffällig gewordene Asylwerber sagte Fürst, dass dies eigentlich selbstverständlich sein sollte, doch in Wahrheit handle es sich hier um eine leere Floskel des Innenministers, weil die schwarz-grüne Regierung ja immer betone, dass eine Aberkennung des Asylstatus – selbst wenn der Betroffene straffällig geworden sei – nur im Einklang mit europäischem Recht geschehen könne. Wörtlich sagte Fürst:

Dann geht es nicht. Sie müssen sich mit Brüssel anlegen, weil der EuGH (Europäischer Gerichtshof, Anm. d. R.) sagt, dass das nicht geht. Der EuGH sagt nämlich, Aberkennung des Asylstatus nur bei mehrfachen, schweren Verbrechen. Die Randale in Linz und in anderen Städten reichen dafür nicht aus. Es reicht nicht einmal eine Vergewaltigung aus. Sollte man das erreichen nach einem jahrelangen Asylverfahren, dass der Asylstatus wirklich aberkannt wird, heißt es plötzlich: Schutzstatus, weil es im Herkunftsland des Asylwerbers etwas unangenehm ist.

Mutmaßlicher Vergewaltiger ist staatenlos

Fürst brachte das Beispiel eines 22-Jährigen mutmaßlichen Vergewaltigers, den die Polizei gerade festgenommen hat und der – Überraschung – staatenlos ist. „Wohin sollte man diesen Mann abschieben?“, fragte Fürst. Dieser Asylwerber sei bereits wegen mehrerer schwerer Körperverletzungen amtsbekannt, werde aber nicht abgeschoben. Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren hätten außerdem einen besonderen Status, der das Abschieben noch schwieriger machen würde.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

20.

Apr

10:13 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Share via
Copy link