Die Volksanwaltschaft wurde 1977 als Hilfsorgan des Parlaments zur Kontrolle der Verwaltung eingerichtet. Gemäß der österreichischen Bundesverfassung obliegt es den drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat, ein Mitglied zu nominieren. Mit Juli 2019 begann zudem die achte Funktionsperiode seit 1977. Der Sitz der Volksanwaltschaft ist in Wien.
Pläne für einen „Ombudsmann“ für die Bürgerinnen und Bürger als Ansprechpartner im Umgang mit staatlichen Behörden gab es bereits kurz nach der Gründung der Zweiten Republik. Aber erst im Jahr 1977 stimmten alle Abgeordneten des österreichischen Nationalrates dem Bundesgesetz über die Volksanwaltschaft zu.
Die ersten drei Volksanwälte waren Robert Weisz, Franz Bauer und Gustav Zeillinger, wobei Zeillinger von der FPÖ – damals wie heute die drittstärkste Partei im Nationalrat – nominiert wurde. Sie nahmen am 1. Juli 1977 ihre Arbeit auf. Die Volksanwälte werden vom Nationalrat für eine Funktionsperiode von sechs Jahren gewählt, wobei eine einmalige Wiederwahl möglich ist. Die Angelobung erfolgt durch den Bundespräsidenten. Die Volksanwältinnen beziehungsweise Volksanwälte sind unabhängig und unabsetzbar.
Auch seit 1. Juli 2019 stellt die FPÖ mit Walter Rosenkranz einen der drei Volksanwälte. Er ist auf Bundesebene unter anderem für das Polizei- und Asylrecht sowie für Schulen und Universitäten zuständig. Auf Landesebene prüft er beispielsweise Verkehrsangelegenheiten. Von der FPÖ wurden seit 1977 sieben Volksanwälte nominiert: Neben Gustav Zeillinger und Walter Rosenkranz waren dies Helmuth Josseck, Horst Schender, Ewald Stadler, Hilmar Kabas und Peter Fichtenbauer.
FBI: Im Auftrag der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit.
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