Die Tageszeitung Heute hat heute, Mittwoch, auf Seite 4 in einer Kurzmeldung darüber berichtet, dass 584 Millionen Euro an Familienbeihilfe für Kinder im Ausland bezahlt worden wären. Dies gehe aufgrund einer Anfrage an Finanzminister Markus Brunner (ÖVP) hervor, die von ihm beantwortet wurde. So spektakulär die Summe auch klingen mag, sie stimmt nicht.
Eingangs soll der Form halber darauf hingewiesen werden, dass die Anfrage von der FPÖ stammt. Konkret von der freiheitlichen Familiensprecherin Edith Mühlberghuber. Das Medium hat es anscheinend nicht für notwendig erachtet, diesen Umstand seinen Lesern mitzuteilen.
Die meisten Ausländer in Österreich
Konkret hat Mühlberghuber gefragt, wie viele ausländische Kinder Familienbeihilfe erhalten haben. 414.899 waren es gesamt für das Jahr 2021, wofür mehr als 584 Millionen Euro an Leistungen fällig wurden. ABER: Es sind davon nur 125.300 Kinder, die tatsächlich auch im Ausland wohnhaft sind. Der Großteil der Kinder, also auch die 26.495 Türken oder 24.362 Syrer, wohnen in Österreich. Bei den Syrern handelt es sich wohl um Kinder von asylberechtigten Eltern. Gleiches gilt vermutlich für die rund 15.000 Afghanen.
Unzensuriert berichtet regelmäßig über die richtigen Daten. Im März 2021 wurde veröffentlicht, dass an 340.000 in Österreich lebende ausländische Kinder im Jahr 2020 Familienleistungen bezahlt wurden. Zuvor, am 15. Februrar, wurde über die 132.000 im Ausland wohnhaften Kinder berichtet. Fakten, die auch andere Medien teilweise aufgegriffen haben, aber dem Gratis-Blatt Heute offensichtlich entgangen sind.
Kindergeld ins Ausland abschaffen
So nebenbei soll daran erinnert werden, dass es an der Zeit wäre, keine Familienleistungen mehr an Kinder zu bezahlen, die nicht in Österreich wohnhaft sind. Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld sind nämlich keine Sozialversicherungsleistungen. Sie werden nicht deswegen bezahlt, weil Eltern Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, sprich erwerbstätig sind.
Die aktuellen EU-Verordnungen führen sogar dazu, dass Österreich seine Familienleistungen in voller Höhe bezahlen muss, während jener Staat, in dem das Kind lebt, keinen Cent bezahlen muss. Die EU und vor ihr die EG haben den schweren Fehler begangen, dass Familienleistungen im Unionsrecht erfasst werden. Es wäre längst überfällig, dass dieser Missstand abgestellt wird.