Der grüne Gesundheitsminister Johannes Rauch verschweigt den Österreichern weiterhin, was in den Impfstoff-Verträgen mit den Pharmafirmen steht. Er verweist auf die „vertragliche Verschwiegenheit“, die zwischen der EU und den Unternehmen ausgemacht wurde. Besonders brisant: Die SMS-Nachrichten zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla.
In seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage der FPÖ-Nationalratsabgeordneten Dagmar Belakowitsch gibt der grüne Gesundheitsminister Johannes Rauch zu, die Impfstoff-Kaufverträge zwischen der EU-Kommission und BioNTech/Pfizer zu kennen. Sie unterlägen aber „der vertraglichen Verschwiegenheit”. Belakowitsch fragt sich:
Was wird denn da genau verschwiegen, Herr Gesundheitsminister? Was darf die österreichische Bevölkerung nicht wissen? Ist es der Preis, ist es die Wirkung oder sind es gar die Nebenwirkungen? Was wird hier alles vor den österreichischen Bürgern verborgen?
Milliarden-Geschäft über Telefonate und SMS besprochen
Belakowitsch stellte diese Anfrage an den Gesundheitsminister, weil bekanntgeworden ist, dass es zwischen EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen und Pfizer ein Milliarden-Geschäft gegeben hat, das über Anrufe und SMS-Nachrichten detailliert besprochen worden ist. Diese Vereinbarung über den Kauf von 1,8 Milliarden Corona-Impfstoffdosen darf aber keiner kennen – anscheinend nicht einmal der zuständige Gesundheitsminister eines EU-Mitgliedsstaates wie Österreich.
Nicht einmal der Gesundheitsminister eingeweiht
Rauch sagte auf die Frage, ob er diese „Vorvereinbarung“ zwischen der EU-Kommissionschefin und Pfizer-Chef Albert Bourla für die „Covid-19-Booster-lmpfstoffe” kenne, Folgendes:
Nein, mir liegen keine Informationen zur Vorvereinbarung außerhalb der im Kaufvertrag mit der Firma Pfizer festgesetzten Rechte und Pflichten der Europäischen Kommission vor.
EU-Ombudsfrau wirft von der Leyen Fehlverhalten vor
Aufmerksam auf diese geheimen Gespräche und SMS-Nachrichten wurde inzwischen auch EU-Ombudsfrau Emily O’Reilly. Sie wirft von der Leyen Fehlverhalten vor. Der Behauptung der Kommission, dass Nachrichten über SMS und Messenger-Dienste wie WhatsApp generell keine Dokumente seien und daher nicht von der Informationsfreiheit erfasst werden, kann die Ombudsfrau nichts abgewinnen. Egal über welchen Kanal eine Nachricht übermittelt werde – wenn der Inhalt die Arbeit der Kommission betreffe, dann müsse der Öffentlichkeit Zugang gewährt werden.
Frist für EU-Kommission
O’Reilly stellte der EU-Kommission eine Frist:
Wenn es die in Berichten erwähnten Textnachrichten gibt und sie gefunden werden, dann sollte die Kommission prüfen, ob ein öffentlicher Zugang im Sinne von Verordnung 1049/2001 gewährt werden kann.
Die Kommission hat nun bis 26. April Zeit, detailliert Stellung zu nehmen.