„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“, sagt der niederösterreichische FPÖ-Landesparteichef Udo Landbauer. Während viele Menschen auf der Straße gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung protestieren, zieht Landbauer nun gerichtlich gegen die „2G“-Regel und gegen den „Lockdown für Ungeimpfte“ vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH).
“2G”-Regel ist verfassungswidrig
Landbauer argumentiert sein Vorgehen gegenüber unzensuriert so:
Die 2G-Regel ist verfassungswidrig, unsachlich, willkürlich und unverhältnismäßig. Verfassungswidrig deshalb, weil sie gegen jede Menge Grundrechte verstößt, die unseren Landsleuten per Verfassung schlichtweg zustehen.
Keine Evidenz für Wirksamkeit
Unsachlich und willkürlich sei es, weil die Regierung keine Evidenz für die Wirksamkeit der „2G“-Regel vorlegen könne.
Unverhältnismäßig, weil die „2G“-Regel Menschen vom gesellschaftlichen Leben ausschließt und massiv benachteiligt, die ein aktuelles Testergebnis oder Antikörper, also ihre Gesundheit oder eine geringe epidemiologische Gefahr, explizit nachweisen können.
Willkürliche Schikane
Landbauer meint daher:
All diese Faktoren bestätigen, dass die 2G-Regel und der Lockdown für Ungeimpfte eine willkürliche Schikane und ausnahmslose Erpressung sind, mit der die Regierung mündige Bürger vom gesellschaftlichen Leben ausschließt, zur Impfung zwingt oder zu Hause einsperrt. Hier wird Unrecht zu Recht erhoben. Als aufrichtiger Demokrat und gewählter Volksvertreter sehe ich es als meine Pflicht, dieses Unrecht zu bekämpfen.
Beschwerde beim VfGH am 21. November eingebracht
Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen die 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung hat Landbauers Rechtsvertreter in dieser Angelegenheit, Michael Schilchegger, am 21. November eingebracht. Landbauer schätzt den Ausgang beim VfGH erfolgreich ein:
Ich bin guter Dinge, dass der Beschwerde stattgegeben wird und ich gehe davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof auf der Seite der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit steht.