Die AfD reichte gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Zuge der Geschehnisse nach der Thüringen-Wahl eine Verfassungsklage ein. Kurz vor der Verhandlung lud die Angeklagte ihre Richter zum Abendessen ein. Nun reicht die AfD einen Befangenheitsantrag ein.
Merkel wollte Wahl rückgängig machen
Nach der Thüringen Wahl wurde durch ein taktisches Manöver der AfD der Kandidat der FDP, Thomas Kemmerich, überraschend ins Amt des Ministerpräsidenten gewählt. Wie unzensuriert berichtete, schaltete sich daraufhin die Bundeskanzlerin ein, da Kemmerich nur dank der Stimmen der AfD gewählt worden war. Sie forderte öffentlich, dass die demokratisch korrekt abgelaufene Wahl rückgängig (!) gemacht werden müsse.
Abendessen mit eigenen Richtern
Wie unzensuriert ebenfalls berichtete, lud die deshalb angeklagte Bundeskanzlerin dabei kurz vor der Verhandlung, die am 21. Juli stattfinden wird, die mit ihrem Fall betrauten Richter zu einem Abendessen (!) ein. Die Personalie des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, ist ohnehin umstritten, da dieser ein langjähriger hoher CDU-Politiker und Vertrauter Merkels war. Zahlreiche Spitzenjuristen aus der Bundesrepublik verurteilten das Verhalten der Kanzlerin. Sie selbst äußerte sich nicht dazu.
AfD sieht Richter als befangen an
Die klagende AfD sieht hier die nötige Neutralität der Richter als nicht mehr gegeben an. Wie RT berichtet, hat die AfD offiziell einen Befangenheitsantrag gegen die zuständigen Richter eingereicht. Die Kläger äußerten sich folgendermaßen:
Dass sich ausgerechnet Doris König, die Vorsitzende des Zweiten Senats, und vermutlich auch andere zuständige Juristen mit der Beklagten auf deren Einladung und faktisch auf deren Kosten zum Abendessen treffen, wirft die Frage auf, ob sie in diesen Verfahren weiterhin als unbefangen betrachtet werden können.