Der Impf-Wahnsinn hat kein Ende! Wie die Kronen Zeitung am Montag berichtet, wurden zwei Mitarbeiterinnen einer sozialen Interessenvertretung in Tirol gekündigt, weil sie sich nicht impfen lassen wollten.
Firma gehört Land und Sozialministerium
Die Geschichte ist aber noch viel brisanter, als sie im Kleinformat dargestellt wird. Denn bei dieser „sozialen Interessenvertretung“ handelt es sich ausgerechnet um die „Selbstbestimmt Leben GmbH“, die zu 50 Prozent dem Land und zu 50 Prozent dem Sozialministerium gehört. Und dieser angeblich soziale und gemeinnützige „Verein“ handelte eiskalt.
Facharzt riet von einer Impfung ab
Beide Frauen haben Familien, eine von ihnen ist eine alleinerziehende Mutter von drei Kindern. Sie wurden von heute auf morgen auf die Straße gesetzt, weil sie sich nicht impfen lassen wollten. Eine von ihnen hat COPD und Asthma, die andere hat Asthma – und beide haben starke Allergien gegenüber Medikamenten. Daher konnten sie auch ein ärztliches Attest zur Befreiung der FFP2-Maskenplficht vorweisen, ihr Arzt riet auch – wegen ihrer Vorerkrankungen – von einer Impfung ab.
Mehr Ironie geht nicht mehr
Alles nützte nichts. Bei beiden flatterte die Kündigung ins Haus. Und ausgerechnet von einer sozialen Einrichtung im „Staatsbesitz“, die selbstbestimmtes Leben in ihrem Fimenwortlaut hat. Mehr Ironie geht eigentlich nicht mehr.
Rechtliches Neuland
Im Krone-Artikel nimmt auch die Arbeiterkammer Tirol zur Causa Stellung. Deren Leiter der Arbeitsrechtsabteilung, Thomas Radner, sagt:
Die Frage, ob ein Arbeitgeber eine Impfung anordnen und ob wegen einer nicht erfolgten Impfung eine Kündigung ausgesprochen werden darf, stellt rechtliches Neuland dar. Der Gesetzgeber wird aus Gründen des öffentlichen Gesundheitsschutzes eine Impflicht anordnen dürfen, er hat dies aber bislang nicht getan. Daher stellt sich die juristische Frage, ob eine Kündigung sittenwidrig und daher rechtsunwirksam ist. In betriebsratspflichtigen Betrieben wäre eine Anfechtung der Kündigung als verpönte Motivkündigung denkbar.
Kündigung in der Steiermark verfassungswidrig
Interessant: Der steirische Landeshauptmann, Hermann Schützenhöfer (ÖVP), sagte in der ORF-Pressestunde, dass Beschäftigte des Landes, also Kindergärtnerinnen oder Lehrer, bei einer Impf-Verweigerung nicht gekündigt werden könnten. Das wäre verfassungswidrig. Dagegen könne er bei Neuaufnahmen eine Impfpflicht vorschreiben. Wir berichteten.
Keine gesetzliche Impfpflicht
Wird da etwa mit zweierlei Maß gemessen? Oder war die Kündigung der Frauen in Tirol auch verfassungswidrig? Expertenmeinungen gehen da offenbar auseinander und beim Sozialministerium sagt man gegenüber der Kronen Zeitung:
In Österreich gibt es derzeit keine gesetzliche Impfpflicht.
Gesetzeslage führt zu Mobbing und willkürlichen Kündigungen
Der freiheitliche Sozialsprecher im Tiroler Landtag und AK-Vorstand Landtagsabgeordneter Patrick Haslwanter schäumt gegenüber unzensuriert:
Seit Wochen melden sich Arbeitnehmer aus den verschiedensten Branchen und berichten davon, dass seitens der Dienstgeber massiver Druck auf die Belegschaft ausgeübt und verlangt wird, sich impfen zu lassen. Andernfalls wird mit Konsequenzen bis hin zur Kündigung gedroht. Ich habe bereits mehrfach davor gewarnt, dass es aufgrund der unklaren Gesetzeslage zu Mobbing und willkürlichen Kündigungen von Arbeitnehmern kommen wird, welche sich nicht impfen lassen.
Anfrage der Freiheitlichen an Tiroler Soziallandesrätin
Nachdem die Firma „Selbstbestimmt Leben“ mit öffentlichen Mitteln des Landes und des Sozialministeriums finanziert wird, soll sich Anfang Juli auch der Landtag mit dieser Causa beschäftigen. Eine diesbezügliche Anfrage an Soziallandesrätin Gabriele Fischer (Grüne) wird von den Freiheitlichen bis Donnerstag eingebracht.
“Unfassbarer Skandal – einfach grauslich!”
FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl veröffentlichte seine Meinung dazu auf Facebook:
Dieser unfassbare Skandal ist das Ergebnis einer schwarz-grünen Ausgrenzungspolitik, welche alle Menschen stigmatisiert, die sich nicht impfen lassen wollen! Einfach grauslich!
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