Das Oberhaupt des Erzbistums Köln, Kardinal Rainer Woelki, äußerte sich skandalös über einen zurückliegenden Vorfall. Er betrachtet den vor 20 Jahren bekanntgewordenen Sex zwischen einem Priester und einem obdachlosen minderjährigen Jungen nicht als Missbrauch. Dabei sagt das Kirchenrecht etwas anderes.
Sex zwischen Priester und Jungen
Die Amtsträger der Katholischen Kirche sind immer wieder in Missbrauchs-Skandale verwickelt. So auch 2001: Damals hatte ein Priester im Erzbistum Köln Sex mit einem 16-jährigen Obdachlosen. Dabei handelte es sich nicht nur um einen noch nicht volljährigen, sondern auch um einen gleichgeschlechtlichen Sexualpartner – laut Kirchenrecht strenge Sünde. Wie die Bild-Zeitung berichtete, haben laut Polizeibericht der Priester und der Junge „gemeinsam masturbiert“.
Woelki: Es ist kein Missbrauch
Heute, 20 Jahre später, redet Woelki, wie die Bild berichtet, in unglaublicher Art und Weise den Vorfall klein. Sein Sprecher nahm zu der Sache folgendermaßen Stellung:
Woraus soll sich eine Zwangslage ergeben, wenn ein 16-jähriger ohne Bezahlung einen freiwilligen sexuellen Kontakt eingeht? Meinen Sie, dass jeder freiwillige sexuelle Kontakt mit einer obdachlosen Person das Ausnutzen einer Zwangslage darstellt?
Laut Kirchenrecht eine Straftat
Dabei scheint der Kardinal sein eigenes Recht, dem er untersteht, nicht zu kennen. Der damalige Papst Johannes Paul II. ließ das Kirchenrecht verschärfen. Eine Straftat sei demnach jedes Vergehen gegen das sechste Gebot, das Kleriker mit Minderjährigen begehen. In Kraft trat das Gesetz bereits vor dem Vorfall.