Vor zwei Wochen begann der Verfassungsgerichtshof (VfGH) verschiedene Anträge gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung zu behandeln.
Am Ende der Beratungen erklärte das Höchstgericht wieder Corona-Verordnungen für verfassungswidrig, und zwar aktuell das Betretungsverbot für Sportbetriebe und Auskunftspflicht von Gastronomen vom Frühjahr 2020 und die Wiener Verordnung zur Auskunftspflicht an Gesundheitsbehörde bei Corona-Verdachtsfällen, die bis Jahresende 2020 in Kraft war.
Internetseite als Angelpunkt der Misere
Die ganze Misere, in der die Österreicher gehalten werden, wird auf der VfGH-Internetseite deutlich, wo fast entschuldigend gleich einleitend zu lesen ist, dass die „Entscheidungen des VfGH sich nicht auf Vorschriften auswirken, die erst nach der Entscheidung in Kraft getreten sind: Der VfGH ist verpflichtet, jede einzelne angefochtene Regelung neu zu prüfen, auch wenn sie einen ähnlichen Inhalt wie eine frühere hat.“
Ständig in Geltung, obwohl verfassungswidrig
Genau hier liegt der Hase im Pfeffer: Die schwarz-grüne Regierung spielt mit dem Höchstgericht wie auch mit den Österreichern Katz und Maus. Obwohl die Verordnungen nachträglich regelmäßig für verfassungswidrig erklärt werden, gelten sie faktisch ständig, weil die Regierung immer inhaltlich gleiche, aber eben neue Verordnungen erlässt. Der Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich erst frühestens sechs Monate später damit und pflegt nur zu reagieren.
Ein Endlosspiel, in dem sich die Regierung über den Rechtsstaat lustig machen kann und macht.