Im Jahr 2020 sind 15.469 pflegebedürftige Personen verstorben, bevor ihre Anträge auf Pflegegeld abgeschlossen werden konnten. Bei 10.058 Anträgen wurde ein Antrag auf Erhöhung des Pflegegelds gestellt. 5.369 Anträge betrafen eine Neuzuerkennung. Der Rest betrifft Wiederaufnahmeanträge.
Diese Informationen konnte die freiheitliche Frauensprecherin NAbg. Rosa Ecker aufgrund einer parlamentarischen Anfrage an Sozialminister Rudolf Anschober (Die Grünen) in Erfahrung bringen. Anlass ihrer Anfrage war ein Bericht in der Kronen Zeitung über eine 83 Jahre alte Frau, für die es ein dreiviertel Jahr lang keinen Termin für die Begutachtung gegeben haben soll. Die Frau sei mittlerweile auch verstorben.
Lange Verfahrensdauern beim Sozialgericht
Das Ministerium vermutet, dass es sich dabei um ein Verfahren gehandelt haben könnte, das mit einer Klage vor dem Sozialgericht gelandet ist. Und das war auch der Fall. Das Sozialgericht prüft nicht den Bescheid eines Verfahrens, sondern hat ein neues Verfahren zu eröffnen, der Bescheid allerdings wird außer Kraft gesetzt. Grundsätzlich sollte nach einer Antragstellung auf Pflegegeld das Verfahren innerhalb von 60 Kalendertagen abgeschlossen sein. Doch wenn der Fall beim Sozialgericht landet, dann dauert das gravierend länger. Denn es gibt für diesen Bereich offenbar zu wenige gerichtliche Sachverständige.
9.375 Klagen eingebracht
Das Gericht bestellt in der Regel einen Sachverständigen, der den tatsächlichen Pflegeaufwand feststellen sollte. Doch dieser hatte sich im Fall der 83jährigen nicht einmal wegen eines Termins gemeldet. Auch dem Gericht war die lange Zeitdauer aufgefallen. Letztendlich verstarb die Frau, bevor die Pflegegeldeinstufung gemacht werden konnte. Im Jahr 2020 wurden übrigens 9.375 Klagen gegen Bescheide zum Pflegegeld eingereicht. Im Jahr 2020 wurden unabhängig von den Klagen 180.824 Gutachten in Sachen Pflegegeld-Einstufung durchgeführt.