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Alma Zadic

Als Alma Zadić 2019 noch Abgeordnete der Liste Jetzt war, stimmte sie für die abschlagsfreie “Hacklerregelung”, ein Jahr später, als grüne Justizministerin, fällt sie den Pensionisten in den Rücken.

28. November 2020 / 18:37 Uhr

Zadić stimmte 2019 für und 2020 gegen abschlagsfreie „Hacklerregelung“

Die heutige Justizministerin Alma Zadić (Grüne) stimmte im September 2019, damals noch als Abgeordnete der Liste von Peter Pilz, Jetzt, gemeinsam mit der SPÖ und FPÖ für die abschlagsfreie „Hacklerregelung“. Ein Jahr später, als Grüne Koalitionspartnerin der ÖVP, ist sie anderer Meinung und fällt den Pensionisten in den Rücken.

Pensionsabschläge für hart arbeitende Menschen

Auf dieses interessante – und für die Grünen bezeichnendes – Detail stieß unzensuriert bei den Recherchen zur neuen von der Koalitionsmehrheit am 20. November beschlossenen Pensionsregelung, die ab 2022 Abschläge von 4,2 Prozent vorsieht, wenn jemand nach 45 Versicherungsjahren ab 62 Jahren in Pension geht.

Dass der Pensionsantritt für Personen, die zwischen 2014 und 2020 ihren Ruhestand antraten, nicht abschlagsfrei war, darauf machte uns Manfred G. aus Vorarlberg aufmerksam. Er schrieb uns Folgendes:

Ich bin seit 1.2.2019 als “Langzeitversicherter” (mit 546 Beitragsmonaten) in Pension. Wie Sie aus beiliegendem Schreiben der PVA ersehen, ist dies nur mit Abschlägen möglich.

SPÖ, FPÖ und Liste Jetzt gegen Abschlagszahlung

Herrn G. werden rund zehn Prozent seiner Pension abgezogen – und zwar ein Leben lang, weil er früher als mit 65 Jahren – und zwar mit 63 – seinen Ruhestand antrat. Wäre er mit 62 Jahren in Pension gegangen, würden die Abzüge sage und schreibe 12,6 Prozent betragen.

Warum Herr G. trotz der notwendigen Versicherungsjahre für die „Hacklerregelung“ Abschläge in Kauf nehmen muss, hat folgenden historischen Grund:

Ursprünglich wurde die „Hacklerregelung“ 2010 von der damaligen rot-schwarzen Regierung mit dieser Abschlagszahlung beschlossen. Die Regelung trat aber erst ab 2014 in Kraft. Die abschlagsfreie „Hacklerregelung“ wurde dann erst im September 2019 während des koalitionsfreien Raums von SPÖ, FPÖ und Liste Jetzt auf den Weg gebracht, in Kraft getreten ist dieses Gesetz dann mit 1. Jänner 2020. Erst ab diesem Zeitpunkt war dann die tatsächliche abschlagsfreie Pension in Anspruch zu nehmen.

Jahrgänge zwischen 2014 und 2020 fielen durch den Rost

Die betroffenen Personen, die in der Zeit zwischen 2014 und 2020 ihren Ruhestand antraten, fielen durch den Rost. Das heißt: Sie mussten, je nach Alter des Pensionsantritts, Abschläge wie Herr G. aus Vorarlberg hinnehmen. Das betraf rund 40.000 Österreicher.

Diese „Ungerechtigkeit“ wollte die FPÖ nun am 20. November bei der Budgetdebatte reparieren und brachte einen Entschließungsantrag ein, in dem nicht nur die Beibehaltung der „Hacklerregelung“ gefordert wurde, sondern auch die rückwirkende Abschaffung der Abschlagszahlungen für jene, die zwischen 2014 und 2020 nach 45 Versicherungsjahren in Pension gingen. Konkret wurde unter anderem verlangt:

Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, die „Hacklerreglung“ beizubehalten und zu ihrer Verbesserung dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der die Neuberechnung aller Pensions- und Ruhegenussleistungen mit 1.1.2020, die auf § 15 APG (Kontoerstgutschrift) beruhen oder die mit einem Stichtag ab 1.1.2014 und vor 1.1.2020 gewährt wurden und somit Abschläge bis zu 12,6 Prozent trotz 540 Beitragsmonaten aufweisen. Diese Leistungen sollen rückwirkend mit dem 1.1.2020 ohne Abschläge ausbezahlt werden.

Schlag ins Gesicht der braven Versicherungszahler

Die schwarz-grüne Koalition wischte diese Forderung aber mit ihrer Mehrheit vom Tisch. Da half es auch nichts, dass der ÖAAB-Arbeiterkammerpräsident Hubert Hämmerle aus Vorarlberg, ein ÖVP-Mitstreiter also, seinen Parteifreunden ausrichtete, dass die Abschaffung der „Hacklerregelung“ vor allem jene treffe, „die am längsten in die Pensionsversicherung einbezahlt haben“. Die neue Regelung zeige in den Augen von Hämmerle überdeutlich, wie viel der Regierung tatsächlich geleistete Arbeit wert ist:

Sie ist ein glatter Wortbruch und ein Schlag ins Gesicht der wirklichen Hackler.

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