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Während in Berlin die Großdemo gegen die Corona-Maßnahmen, nicht aber die Gegendemos, verboten wurde, wollen die Altparteien auch in Sachsen-Anhalt das Recht auf Demonstrationsfreiheit beschneiden.

28. August 2020 / 08:00 Uhr

Demonstrationsrecht: Was nicht passt, wird passend gemacht

Während die Großdemonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin verboten wurde, bleiben die Gegendemonstrationen erlaubt, wie die Junge Freiheit berichtete. Eine Petition für die Versammlungsfreiheit und gegen das Demoverbot gibt es auch schon.

Berlin ist kein Einzelfall

Aber die bundesdeutsche Hauptstadt ist kein Einzelfall. Weil Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) die samstäglichen Kundgebungen des zum “Rechtsextremisten” erklärten Demonstranten Sven Liebich nicht passen, hat der CDU-Politiker das Innenministerium von Sachsen-Anhalt beauftragt, das Demonstrationsrecht zu ändern. Bereits am Dienstag, dem 26.08.2020 teilte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) bei einer Pressekonferenz der Landesregierung mit, dass er Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) beauftragt habe, dem Kabinett einen entsprechende Vorlage für eine Gesetzesänderung vorzulegen. Darüber berichtete auch die Mitteldeutsche Zeitung.

Womöglich will Haseloff dadurch erreichen, dass Personen, die seine politischen Ansichten nicht teilen, in ihrem bisher verbrieften Demonstrations- und Versammlungsrecht eingeschränkt werden können. Konkret richtet sich Haseloffs Engagement momentan gegen Sven Liebich, der seit mehreren Wochen meist Samstags in Halle demonstriert. Und genau das passt dem CDU-Funktionär Haseloff nicht: “Dieses Thema belastet uns alle. Wir wollen das Recht auf Versammlungsfreiheit nicht einschränken, aber deren Missbrauch”, so die Begründung des Ministerpräsidenten.

Versammlungen konnten bisher nicht verboten werden

Bislang hatte die Polizeiinspektion Halle als Versammlungsbehörde rechtstreu erklärt, die Kundgebungen Liebichs nicht verbieten zu können, da ihm dies per Gesetz zustehe. Man sehe “vor dem Hintergrund des hohen Guts der Versammlungs- und Meinungsfreiheit, über die seitens der zuständigen Versammlungsbehörde bereits regelmäßig ergriffenen versammlungsbehördlichen Maßnahmen hinaus derzeit keine Möglichkeiten für weitere Einschränkungen des Versammlungsrechts”, hieß es bisher. Auch eine Bewertung im Innenministerium stürzt diese Haltung.

Deshalb soll nun nach dem Willen Haseloffs eines der wichtigsten Gesetze, das Recht auf Demonstrations- und Meinungsfreiheit, verändert werden. Man wolle mit der Änderung erreichen, dass die Zuweisungen von Orten wie der Fläche direkt am Roten Turm, auf der Liebich am Montagabend seine Kundgebung abhalten durfte, für seine Demonstration als rechtswidrig eingestuft werden. “Das hätte dann eine Signalwirkung für die Zukunft”, freut sich auch Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos). Denn bislang habe er die Polizei schriftlich aufgefordert, Liebichs Kundgebungen nicht zu gestatten. Jetzt sei es an der Zeit, gerichtlich gegen die “Störungen” vorzugehen.

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