Ein Monat nach der Aufdeckung der Mega-Bankenpleite bei der Commerzialbank Mattersburg (CMB) muss auch die Sportvereinigung Mattersburg (SV Mattersburg) als Fußballklub die insolvenzrechtlichen Konsequenzen ziehen. Unter der Aktenzahl 26 S 9/20p wurde das bereits am 5. August beschlossene Konkursverfahren gegen die SV Mattersburg am 14. August 2020 am Landesgericht Eisenstadt eröffnet.
Die Insolvenz der von der CMB-Pleite und den Malversationen von Martin Pucher als Bankenvorstand und Fußballpräsident gleich doppelt betroffenen SV Mattersburg betrifft nicht nur den Verein selbst, sondern auch einige sogenannte „Tochtergesellschaften“ massiv.
Betroffene Gesellschaften von Fußballakademie bis Gastronomie
Unter anderem war der SV Mattersburg nicht nur ein Fußballklub mit dem Hauptsponsor CMB, sondern hatte auch umfangreiche Beteiligungen. So listet das LG Eisenstadt unter dem veröffentlichten Edikt auf, dass es Gesellschafterbeteiligungen an der Fußballakademie Mattersburg Errichtungs-GmbH und der Fußballakademie Burgenland GmbH gibt.
Als Alleingesellschafter wird der SV Mattersburg darüber hinaus an der SVM Profisport GmbH, der SVM-Sportstätten Errichtungs- und Betriebs-GmbH und der Mattersburg Gastronomiebetriebs GmbH.
Gläubiger-Anmeldungsfrist bis 26.Oktober
Für die Gläubiger des SV Mattersburg wurde vom LG Eisenstadt als Anmeldungsfrist für Forderungen an den Masseverwalter eine Frist bis 26. Oktober (Nationalfeiertag) gestellt. Die erste Prüfungs- und Berichts-Tagsatzung soll am 9. November vor dem Insolvenzgericht stattfinden.
Sportvereins- und Insolvenzrechts-Experten sind jedenfalls bereits gespannt, welche Forderungen aus der Insolvenz der Mattersburg-Bank in Sachen Sponsoringverträgen usw. gegenüber dem SV Mattersburg bis an die Masse gestellt werden.