In der aktuellen Diskussion rund um die Zukunft des Österreichischen Bundesheers und der Landesverteidigung stellte die Plattform “Wehrhaftes Österreich“ als Dachverband der wehrpolitischen Vereine Österreichs klare Forderungen an die schwarz-grüne Bundesregierung. Der Dachverband, der 250.000 Mitglieder zählt, verweist auf die verfassungsmäßig festgelegten Aufgaben des Bundesheers und hält fest, dass nur eine Verfassungsmehrheit diese abändern könne.
Die Vertreter der Plattform erinnern die aus ÖVP und Grünen gebildete Bundesregierung daran, dass deren Aufgabe ausschließlich darin bestehe, den Vollzug der zutreffenden Nationalratsbeschlüsse zu gewährleisten. Auch Regierungsprogramme können diese Beschlüsse nicht infrage stellen.
“Wehrhaftes Österreich” richtet Punktekatalog an Kurz und Kogler
In diesem Zusammenhang richtet die Plattform „Wehrhaftes Österreich“ einen Punktekatalog an die Bundesregierung, namentlich an Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Die Grünen). Er soll dazu dienen, die Verteidigungsfähigkeit Österreichs zu gewährleisten, dem Bundesheer seine Aufgabenerfüllung zu ermöglichen und die Bundesverfassung einzuhalten:
1. Rückkehr zum bewährten „Modell 6+2“ für die Dauer des Grundwehrdienstes mit verpflichtenden Übungen für die in der Miliz eingesetzten Soldaten
2. Keine weitere Reduktion der Waffensysteme des Bundesheeres, weil nur diese die Aufgabenerfüllung in allen Bedrohungsszenarien gewährleisten
3. Wiederherstellung der Autarkie des Bundesheeres für zumindest 30 Einsatztage durch entsprechende Bevorratung der dafür erforderlichen Güter
4. Sicherstellung der Souveränität und Unabhängigkeit Österreichs auch in der Luft durch Beschaffung geeigneter Schul- und Trainingsflugzeuge sowie eine entsprechende Bewaffnung und Ausrüstung für einen „24/7-Betrieb“ aller in der Luftraumüberwachung eingesetzten Flugzeuge
5. Sicherstellung eines planbaren Budgets für das Bundesheer durch dessen Festlegung in Prozenten des Bruttoinlandsproduktes (BIP) und dessen Anhebung auf die seinerzeit auch von der „Zilk-Kommission“ (2004) empfohlene Höhe von zumindest ein Prozent des BIP.