CDU-Mitgliedern, die sich in den sozialen Netzwerken allzu kritisch über ihre Partei äußern, droht bald der Parteiausschluss: Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet, hat die Partei ihre Regeln für das Ausschlussverfahren von Mitgliedern um das “parteischädigende Verhalten” im Internet erweitert.
Parteistatuten um soziale Netzwerke erweitert
“Parteischädigendes Verhalten” ist in Zukunft auch, wenn ein Mitglied “in sozialen Medien gegen die CDU und ihre Repräsentanten nachdrücklich und fortgesetzt Stellung nimmt und dabei erhebliche Verbreitung erlangt”, wie aus dem Entwurf der CDU hervorgeht. Die Änderung der Satzung sieht auch vor, dass “Parteischädigung” nicht nur aus öffentlicher Kritik von CDU-Mitgliedern im Internet besteht, sondern auch, wenn ein Mitglied “den Namen der Partei für sich oder eine Organisation in der Absicht verwendet, der Partei Schaden zuzufügen” oder andere Parteien “finanziell oder in sonstiger Weise” unterstützt.
Nach CDU-Angaben ist ein solcher Ausschluss wegen “Parteibashings” in den sozialen Medien bereits heute möglich und wird auch praktiziert – allerdings soll jetzt auch in der Satzung der Christdemokraten erstmals explizit daraufhin gewiesen werden. Als Parteischädigung gilt bisher nach Paragraph 12 der Statuten unter anderem, wenn ein Mitglied “in Versammlungen politischer Gegner, in deren Rundfunksendungen, Fernsehsendungen oder Presseorganen gegen die erklärte Politik der Union Stellung nimmt”.
Kritik an Parteiführung unerwünscht
Verstöße gegen die neuen Regeln im Statut der CDU sollen mit Verwarnungen, der Enthebung von Parteiämtern und im äußersten Fall sogar mit dem Parteiausschluss geahndet werden. Wer sich in Zukunft also zum rechten Flügel der ehemals konservativen Partei bekennt oder es gar wagt, mehrfach und öffentlich in den sozialen Netzwerken an Kanzlerin Angela Merkel, der Bundesvorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer oder der offiziellen Politik der CDU Kritik zu üben, könnte bald ein Problem haben.