Mit “geschlechtergerechter Sprache” in Gesetzestexten und Verordnungen will Sachsen die Gleichstellung von Mann und Frau unterstützen.

8. Juli 2020 / 10:43 Uhr

“Entstellte Sprache”: Schwarz-grün-rote Landesregierung will Gesetzestexte gendern

Gegen den Widerstand von Experten soll die Rechtssprache im Freistaat Sachsen bald “geschlechtergerecht” formuliert werden. Gestern, Dienstag, beschloss die schwarz-grün-rote Landesregierung, nicht mehr nur die männliche Version in den Gesetzen und Verordnungen zu benutzen. Das generische Maskulinum, das bisher in der Rechtssprache verwendet wurde, würde aus einer Zeit stammen, in der Frauen und Männer nicht gleichberechtigt gewesen wären, erklärte die grüne Justizministerin Katja Meier:

Die Sprache unserer Gesetze ist immer noch von einer Zeit geprägt, in der Frauen und Männer nicht dieselben Rechte hatten. Es ist mir deshalb ein besonderes Anliegen, dass die Gleichberechtigung von Frau und Mann endlich auch sprachlich zum Ausdruck kommt.

Frauen wären in den bisherigen Formulierungen “immer mitgemeint, wurden aber nicht immer mit gedacht” – durch die Verwendung der gegenderten Formulierung sollen “Frauen und Männer in Gesetzen gleichberechtigt sichtbar werden”.

VDS: Entstellung der Sprache löst keine Geschlechterprobleme

Der Verein Deutsche Sprache (VDS) kritisierte den Gender-Beschluss der sächsischen Regierung. VDS-Vorsitzender Walter Krämer zeigte sich am Dienstagabend empört über die Missachtung der deutschen Rechtsschreibung:

Dass ein Justizministerium sich über die Regeln der amtlichen Rechtschreibung hinwegsetzt, ist schon ein starkes Stück.

Das befand der Wirtschaftsprofessor – nicht zuletzt weil gerade “Justizia” bewusst sein sollte, dass man Regelungen, die einem nicht gefallen, nicht “einfach so zurechtbiegen könne“. Auch, dass die Einführung der “geschlechtergerechten” Sprache Frauen sichtbarer macht, glaubt er nicht:

Wer so etwas glaubt, sollte sich mit der deutschen Sprache und ihrer Grammatik beschäftigen – denn Deutsch ist bereits geschlechtergerecht. Das biologische und das grammatikalische Geschlecht stehen in keinem Zusammenhang.

Reale Probleme kann der Beschluss der Landesregierung in Dresden jedenfalls keine lösen, findet der VDS: Wer die deutsche Sprache entgegen der amtlichen Rechtschreibung und Grammatik “entstellen müsse, sei “weit von der Lösung echter Geschlechterprobleme entfernt”.

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