Paukenschlag in der Causa „Ibiza-Video“: ÖVP-Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka verweigert die Annahme des Datenträgers vom Berliner Anwalt Johannes Eisenberg, dem Strafverteidiger des mutmaßlich Hauptverdächtigen Julian H. durch den Untersuchungsausschuss. Sobotka beruft sich im Zusammenhang mit der Weigerung der Beweismittelverwertung darauf, dass das „Ibiza-Video“ rechtswidrig hergestellt worden sei.
Seine Entscheidung stützt der U-Ausschuss-Vorsitzende auf die Rechtsmeinung des parlamentarischen Rechts- und Legislativdienstes. Gleichzeitig nannte er auch Verfahrensrichterin Ilse Huber und Verfahrensanwalt Andreas Joklik als Juristen, die seine Rechtsmeinung teilen würden.
Sektionschef Pilnacek war in Beratungen einbezogen
Aufhorchen lässt die Meldung in der Tageszeitung Der Standard, dass der ÖVP-nahe Sektionschef Christian Pilnacek in die Beratungen über die Beweismittelverwertung mit eingebunden gewesen sein soll. Kern der Argumentation von Sobotka und seinen juristischen „Eideshelfern“ sei, dass die Annahme des Video-Angebots durch den Ausschuss unzulässig sei, weil der Oberste Gerichtshof bereits festgestellt habe, dass das Video rechtswidrig hergestellt wurde und eine Weitergabe strafbar sei, so der Standard in seinem Bericht.