Schlechte Nachrichten für Air Berlin-Mitarbeiter im laufenden Insolvenzverfahren. Nach Mitteilung des Insolvenzverwalters Lucas F. reicht die Masse nicht aus, um ehemalige Mitarbeiter trotz unwirksamer Kündigungen zu entschädigen. Diese Mitteilung hat der Insolvenzverwalter jetzt beim zuständigen Berliner Amtsgericht Charlottenburg gemacht, drei Jahre nach Beginn des Insolvenzverfahrens gegen die Fluggesellschaft.
Am Beginn des Insolvenzverfahrens im August 2017 hatte Air Berlin insgesamt 8.600 Mitarbeiter unter Vertrag, davon 3.500 Flugbegleiter und 1.200 Piloten. Im Oktober 2017 stellte Air Berlin ihren Flugbetrieb insolvenzbedingt ein.
Air Berlin-Mitarbeiter vor Bundesarbeitsgericht erfolgreich
Die Air Berlin-Mitarbeiter waren nach der Betriebsschließung vor Gericht gegangen. Und sie waren nach einem jahrelangen Verfahren im Februar und Mai diesen Jahres beim Bundesarbeitsgericht erfolgreich, da ihre Kündigungen aus dem Titel eines Formfehlers als unwirksam erkannt worden waren. Die Massenunzulänglichkeit, also das mangelnde Restkapital von Air Berlin, vereitelt jetzt die Erfüllung von tausenden Ansprüchen der Arbeitnehmer.
Besser gestellt sind andere Gläubiger, wie etwa Gläubiger-Banken, Finanzbehörden und die Arbeitsagentur. So hatte Air Berlin einen von der Bundesregierung gewährten Überbrückungskredit von 150 Millionen Euro nahezu vollständig wieder zurückbezahlt.